"Schon die alten Römer erkannten, dass für Plünderungen im großen Stil eine tüchtige Verwaltung nötig ist."
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger
"Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten helfen die besten Gesetze nichts."
Otto von Bismarck
Steuerberatung
Beraten werden Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und weitere Rechtsformen, wie Erbengemeinschaften etc. Unser spezielles Anliegen ist die Mithilfe und Gestaltung bei Unternehmens-gründungen, Übertragungen von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen.
Die Beratung bei Existenzgründungen, die Planung Ihrer Unternehmensziele, die Berechnungen von Finanzierungen bei Investitionen führen wir - für Sie und mit Ihnen - unter Berücksichtigung der günstigsten Steuerbelastung durch.
Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Landwirten ist im Teilbereich unserer Praxis ein Spezialgebiet. Wir haben ein langjähriges Know-how, auf das Sie vertrauensvoll zurückgreifen können.
Die Beratung in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten ist akutell von großer Bedeutung und für uns Bestandteil einer umfassenden Beratung.
Wir begleiten Sie bei steuerlichen Betriebsprüfungen und führen mit Ihnen als Vertreter außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Finanzgerichtsprozesse und Prozesse vor dem Bundesfinanzhof durch.